Pflichten eines Unternehmens – was gehört dazu?

Unternehmen unterliegen einer strengen Aufsicht und sie haben verschiedene Pflichten zu erfüllen. Diese sollen zumeist den Schutz anderer und auch den Schutz des eigenen Landes garantieren. Hält sich ein Unternehmen nicht an diese Vorgaben, so drohen empfindliche Strafen. Doch welche Pflichten hat ein Unternehmen? Diese Frage wollen wir in diesem Beitrag beantworten. 

Geschäftliche Kontakte prüfen

Eine der weniger allgemein bekannten Pflichten eines Unternehmens ist es, die EU Sanktionslisten gewissenhaft zu prüfen und die eigenen Geschäftskontakte daraufhin ebenfalls zu prüfen. Die Sanktionslistenprüfung ist Teil der Terrorabwehr und die dazugehörigen Vorschriften beinhalten das Verbot, mit Vereinen oder Organisationen geschäftliche Kontakte zu pflegen, die von der Sanktionsliste erfasst sind. Es werden auch güterbezogene Sanktionslisten erstellt, die Waren und Produkte auflisten, die besonderen Einfuhrbedingungen unterliegen. Auch diese müssen vom Unternehmen zwingend beachtet werden.

Für Arbeitssicherheit sorgen

Unternehmen sind außerdem verpflichtet, auf einen ausreichenden Schutz der Arbeitnehmer zu achten. Regelmäßige Kontrollen der Arbeitssicherheit sind verpflichtend und werden in der Regel von Führungskräften ausgeführt. Zu beachten ist der allgemeine Arbeitsschutz, der sich in Vorschriften wie dem Kündigungsschutz und festgelegten Arbeitszeiten niederschlägt. In handwerklichen Bereichen spielt auch der technische Arbeitsschutz eine Rolle. Das Unternehmen ist verpflichtet, Arbeitnehmern, die technische Tätigkeiten ausführen, einen ausreichenden Schutz, zum Beispiel in Form von Arbeitsschutzkleidung, zur Verfügung zu stellen. Der dritte Bereich gilt dem medizinischen Arbeitsschutz. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, typischerweise zu dem Beruf gehörenden Krankheitsbildern vorzubeugen.

Datenschutz beachten

Unternehmen müssen den Datenschutz der Mitarbeiter und der Kunden ausreichend beachten. Verantwortlich dafür sind die Führungskräfte der Firma, und zwar auch dann, wenn zusätzlich ein Datenschutzbeauftragter eingestellt wurde. Dieser entbindet nicht von der Verantwortung. Welche Bereiche umfasst der Datenschutz? Beim Schutz von Daten geht es um persönliche Daten der Mitarbeiter oder Kunden, wie beispielsweise Name, Anschrift oder Bankdaten. Aber auch Daten, die die religiöse Überzeugung offenlegen oder die sexuelle Orientierung betreffen sind von dem Datenschutz mit eingeschlossen.

Urheberrechte beachten

In Zeiten digitaler Verfügbarkeit von Bildern und Texten ist die Verlockung oft groß, einfach Bilder aus dem Internet für die eigenen Zwecke zu verwenden. Dies ist aber keine gute Idee, denn auch hier gilt das Urheberrecht, das den Urheber der Bilder schützt. Die illegale Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material kann die Unternehmen teuer zu stehen kommen. Verantwortlich ist in diesem Fall nicht der einzelne Mitarbeiter, sondern in den meisten Fällen der Geschäftsführer, und zwar auch dann, wenn dieser nichts von dem Verstoß wusste.

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